Alle Änderungen in der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Maßgabe von Nr. 6 AUB 2012 ändern sich bei einem Wechsel der Gefahrengruppe die Versicherungssummen bzw. der zu zahlende Beitrag.
Die Unfallversicherung wird nicht gewährt für Artisten, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Munitionssuch- und Räumtrupps (auch Minen u. ä.), Rennfahrer, Rennreiter, Sprengpersonal, Berufstaucher, Tierbändiger. Weiterhin besteht bei der Ausübung der folgenden Extrem- bzw. Flugsportarten kein Versicherungsschutz: Bungeespringen, Wildwasser-Rafting, Canyoning, Free Climbing, Back-Country Touren, Heli-Skiing, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Ballonfliegen und Paragliding.